Was lange währt, …
von Swen Horstmann (Kommentare: 0)
Schon seit Jahren arbeiten, werken oder „wursteln“ verschiedene politische Gremien und die Verwaltung der Stadt an einer neuen Friedhofssatzung. Mit der endgültigen Beratung und dem Beschluss in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.05.2020 kommt dieser Prozess nun zum Abschluss.
Am Anfang der Gespräche stand auch ein beratendes Gremium engagierter Bürgerinnen und Bürger, das sich mit viel Sachkenntnis in die Planungen einbrachte. Die SPD hätte sich gewünscht, dass diese Form der Beteiligung der Bürgerschaft länger beibehalten worden wäre. Einige der ursprünglichen Ideen und Ratschläge dieses Bürgerforums finden sich in der Vorlage der neuen Satzung wieder und werden von den Ideengebern hoffentlich wieder erkannt. Nieheim wird mit der neuen Satzung über neue Bestattungsformen verfügen und neue gestalterische Festsetzungen auf seinen Friedhöfen machen. Es bleibt allerdings Aufgabe der Ortsausschüsse, weitere Umsetzungen im Detail in den einzelnen Ortschaften und der Kernstadt um- und durchzusetzen. Die Satzung lässt nämlich noch Spielraum für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten auf den einzelnen Friedhöfen. Als „Meilensteine“ der Satzung sind sicher neue Formen der Urnenbestattung zu erwähnen. Hier bleibt die Möglichkeit einer Gestaltung mit und ohne Beet, die Nutzung von Urnengräbern unter Bäumen und in
Nieheim außerdem noch innerhalb einer Urnenwand (sog. Columbarium). Die Bestattungsform des Columbariums musste im Rat der Stadt bereits gegen die Stimmen der CDU durchgesetzt werden (wir berichteten). Stichhaltige Argumente, warum die CDU denn gegen diese Form der Bestattung sei, wurden dabei damals nicht vorgebracht! Wichtig auch, dass zukünftig mit sogenannten anonymen Reihengrabstätten anonyme Sargbestattungen möglich werden. Mit einer zentralen Grabstätte für Tot- und Frühgeburten – einem sogenannten Sternenhain – schaffen wir in Nieheim darüber hinaus einen wichtigen Ort, um der Trauer um Leben, das so früh zu Ende ist, Raum zu geben! Mit der neuen Satzung unterstreicht die Stadt Nieheim, wie wichtig ihr das Bestattungswesen in kommunaler Trägerschaft ist. Friedhöfe sind Kulturgut, wichtige Orte der Trauer, aber auch der Begegnung! Wie wichtig uns das ist, spüren wir doch gerade jetzt, wo uns während der Corona-Krise Beerdigungen unter Beteiligung der Trauergemeinde verwehrt sind!
Die kommunalen Friedhöfe müssen aber auch „konkurrenzfähig“ bleiben, sich modernen Bestattungsformen anpassen und neue Gestaltungsmöglichkeiten aufnehmen. In der Sitzung am 07.05.2020 wird auch über eine neue Friedhofsgebührensatzung abgestimmt. Der SPD ist wichtig, dass die Gebühren nur moderat angepasst werden. Jeder muss es sich leisten können, so bestattet zu werden, wie es ihm passt und wie es den trauernden Angehörigen recht ist. Insbesondere bezüglich der Bestattung von Tot- und Frühgeburten, aber auch bei verstorbenen Kindern und Jugendlichen wird die SPD sich dafür einsetzen, Grab und Bestattungskosten seitens der Stadt gebührenfrei zu stellen. Es sollte den trauernden Eltern nicht zugemutet werden, sich in diesem Schmerz von Verlust und Trennung auch noch um Gebühren und ihre Bezahlung kümmern zu müssen. Die Stadt sollte durch die kostenfreie Gestellung einer Grabstätte für Verstorbene bis zum 18. Lebensjahr ihre solidarische Trauer mit zum Ausdruck bringen.